Qualm von Holzkohle beim Grillen kann lästig sein
Grillen hat unbestritten schöne Seiten. Gutes Essen, Geselligkeit und ein schöner Nachmittag oder Abend mit Freunden oder Verwandten gehören auf jeden Fall zu diesen schönen Seiten. Die mit dem Grillen verbundene Rauchentwicklung dagegen ist sicher nicht jedermanns Sache. Vor allem dann nicht, wenn man selbst mitten im Qualm steht und die sprichwörtliche Hand vor Augen nicht mehr sieht. Wer am qualmenden Grill steht, darf sich aber nicht beschweren, denn er hat sich sein temporäres Schicksal ja schließlich selbst ausgesucht. Anders sieht die Sache schon aus, wenn man als Nachbar vom rauchenden Grill betroffen ist, etwa wenn man sich zum Entspannen in den Garten setzen will, außer Hustenanfällen aufgrund der starken Rauchentwicklung vom Nachbargrundstück aber nichts davon hat. Das ist aus Sicht des Nachbarn nicht nur unschön, sondern ein echtes Ärgernis, weshalb es nicht weiter verwundern dürfte, dass sich etliche Rechtstreitigkeiten um genau dieses Thema drehen. Wie das Nachrichtenportal News.de auf seiner Internetseite berichtet, ist die Rauchentwicklung aber bei Weitem nicht der einzige Grund, weswegen sich Nachbarn in puncto Grillen in die Haare kriegen. Auch die Lautstärke der Musik oder von Gesprächen liefert immer wieder einen Grund, einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun zu brechen. Deshalb haben Kommunen und Städte Regeln und Vorschriften aufgestellt, wann und wo gegrillt werden darf und zu welchen Beeinträchtigungen des Umfelds es dabei kommen darf.
Wo und wann darf gegrillt werden?
Die Frage wo und wann gegrillt werden darf, beschäftigt vor allem die Gerichte, denn wie oben schon erwähnt, kommt es immer wieder zu Beschwerden, wegen des Qualms, der beim Grillen mit einem Holzkohlegrill entsteht. Das Problem mit der Rauchentwicklung wäre zwar schnell zu lösen, etwa durch die Nutzung eines Gasgrills oder eines Elektrogrills, viele möchten aber nicht auf ihren Holzkohlegrill verzichten, weil nur dieser für das besondere Grillaroma sorgt. Egal, mit welcher Art Grill letzten Endes gegrillt wird. Ein Blick in die Hausordnung und in die Verordnungen der betreffenden Kommune sollte auf jeden Fall nicht fehlen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Wer seinen Grill in Parks oder anderen Grünanlagen aufbauen möchte, sollte sich natürlich auch im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen informieren. Diese sind normalerweise auf den Internetseiten der jeweiligen Städte zu finden. In Berlin ist hierfür zum Beispiel die Stadtentwicklung Berlin zuständig. Hier sind, wie in vielen anderen Städten auch, bestimmte Bereiche in den Grünanlagen ausgewiesen, in denen gegrillt werden darf. Zudem werden feste Regeln aufgestellt, wie das Grillen abzulaufen hat.
Etwas komplizierter gestaltet sich die Sache, wenn auf dem heimischen Balkon oder im eigenen Garten gegrillt werden soll. Besonders in Mietshäusern sind im Sommer bei schönem Wetter Streitigkeiten wegen des Qualms von Holzkohlegrills an der Tagesordnung. Eine Frage, die die Gerichte dabei immer wieder beschäftigt, ist die nach der Häufigkeit des Grillens. Die Urteile dazu fallen, wenig überraschend, unterschiedlich aus. Während Gerichte in Bonn es für problemlos erachten, wenn der Grill einmal im Monat angezündet wird, beschränkt das Amtsgericht Stuttgart das Grillvergnügen auf nur dreimal pro Jahr, nicht aber ohne darauf hinzuweisen, dass häufigeres Grillen durchaus möglich ist, sofern die Nachbarn nichts dagegen haben. Jeder sollte hier nach Möglichkeit Rücksicht auf den anderen nehmen. Ist es zum Beispiel windig, so besteht durchaus die Möglichkeit, nicht auf dem Balkon zu grillen, sondern einfach in einen Park zu gehen. Auf diese Weise nimmt man nicht nur Rücksicht auf die Nachbarn, weil man sie vor dem Qualm verschont, sondern ist auch unter Gleichgesinnten, was den Grillnachmittag durchaus interessanter gestalten könnte. Rücksicht auf die Nachbarn nimmt man übrigens auch dann, wenn man diese rechtzeitig vor dem Grillen, also mindestens zwei Tage vorher, von seinem Vorhaben unterrichtet. Und bei besonders heiklen Nachbarn hat sich eine Einladung zum Grillfest schon mehr als einmal als Eisbrecher herausgestellt.
Gasgrills als Alternative für Vielgriller
Wer nur ein oder zweimal im Jahr seinen Grill aus dem Keller holt, muss sich trotz des Qualms, den ein Holzkohlegrill nun einmal verursacht, wohl kaum Gedanken über das Verhältnis zu seinen Nachbarn machen. Grillenthusiasten allerdings, die mehrmals im Monat auf ihrem Balkon oder in ihrem Garten grillen, sollten sich ernsthaft überlegen, das Grillen mit Holzkohle aufzugeben und sich als Alternative nach einem Gasgrill umsehen. Den durch die Holzkohle verursachten, beißenden Qualm gibt es hier nicht mehr. Die einzige Rauchentwicklung, die mit einem solchen Grill verbunden ist, ist die, die durch das Grillgut selbst, als das Fleisch oder die Würstchen verursacht wird. Und Rauch dieser Art sorgt in der Regel nicht für Ärger, sondern für Hungergefühle bei den Nachbarn. Wer sich einen qualmarmen Santosgrill kauft, schont also nicht nur seine Nachbarn, sondern bekommt vielleicht sogar unverhofften Besuch von diesen, sobald die ersten Grillaromen ihren Weg auf Nachbars Balkon beziehungsweise in Nachbars Garten gefunden haben.
Der Kauf eines Gasgrills kann übrigens auch zwingend nötig werden, wenn man als Mieter in einem Mehrfamilienhaus partout nicht auf den Grillgenuss verzichten möchte. Denn nicht wenige Hauseigentümer verbieten schlichtweg den Einsatz von mit Holzkohle befeuerten Grills. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich unter Umständen darauf einstellen, denn auch Eigentümergemeinschaften können den Gebrauch von Holzkohlegrills untersagen.



